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N A C H R I C H T E N

15.06.2000

EU-Tabakwerbeverbot wird voraussichtlich aufgehoben - Geht Profit vor gesundheits- und gesellschaftspolitische Verantwortung?

Luxemburg (dpa) - Das vor zwei Jahren von der EU beschlossene Tabakwerbeverbot wird voraussichtlich wieder aufgehoben. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sprach am Donnerstag in Luxemburg eine entsprechende Empfehlung aus. In der Regel folgt das Gericht den Argumenten des Generalanwalts. Das Urteil wird für den Herbst erwartet.

Mit der Vorentscheidung vom Donnerstag erringt die deutsche Bundesregierung einen ersten Erfolg. Sie will mit ihrer Klage durchsetzen, dass die vom EU-Ministerrat und dem Europaparlament verabschiedete Richtlinie zum Werbeverbot für nichtig erklärt wird.

Laut dem Generalanwalt basiert das EU-Gesetz auf einer falschen Rechtsgrundlage. Es sei mit dem Ziel erlassen worden, den EU- Binnenmarkt für die Tabakwerbung mit seinen verschiedenen nationalen Bestimmungen zu vereinheitlichen und Handelshindernisse zu überwinden. Folge der Richtlinie, die im kommenden Jahr in Kraft treten sollte, sei es jedoch, dass praktisch der gesamte Handel mit Tabakwerbeprodukten verboten werde und damit der Markt nicht mehr existiere. So könne das Werbeverbot nicht dem Ziel des Binnenmarktes förderlich sein, schließt der Generalanwalt. Damit macht sich der Anwalt das Argument der Bundesregierung zu eigen, dass die EU keine Kompetenz hatte, in dieser Frage zu entscheiden.

Laut der Bundesregierung sei es der EU-Kommission bei der Vorlage des Gesetzes ausschließlich um den Gesundheitsschutz gegangen, und das Argument des Binnenmarktes sei nur vorgeschoben worden. Laut dem EU-Vertrag sei dem EU-Ministerrat jede Harmonisierung der Rechtsvorschriften mit dem Hauptziel Gesundheitsschutz verboten. Die Klage war bereits von der Regierung Kohl eingebracht, aber auch von der rot-grünen Regierung weiterverfolgt worden. Das Bundesgesundheitsministerium reagierte am Donnerstag zunächst zurückhaltend. Es betonte, dass es bei der Klage ausschließlich um eine Frage der Rechtsetzungskompetenz gehe. "Mit dieser Entscheidung sind keine Aussagen über gesundheitspolitische Inhalte und Zielsetzungen verbunden", hieß es aus Berlin.

Die deutschen Zeitungsverleger, die zusammen mit der Werbewirtschaft Verluste von jährlich 700 Millionen Mark erwarten, falls die Richtlinie in Kraft tritt, begrüßten die Informationen aus Luxemburg. Der Generalanwalt habe ein "wichtiges Signal" gegeben, sagte ein Sprecher des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) in Bonn. Man erwarte im Oktober die Aufhebung der Richtlinie. Die EU-Kommission, die seit Jahren eine Kampagne gegen das Rauchen in der Union führt, nahm die Argumente des Generalanwalts zur Kenntnis. Eine Sprecherin sagte, man warte das Urteil ab und werde es respektieren.

Falls das Argument des Binnenmarktes vom Gericht als nicht stichhaltig angesehen wird, empfahl der Generalanwalt die Richtlinie für nichtig zu erklären, weil sie die Verhältnismäßigkeit verletze und einen Verstoß gegen die Meinungsfreiheit und Freiheit der Berufsausübung darstelle. Er empfahl auch, dass der EU-Ministerrat und das Parlament die Verfahrenskosten der Bundesregierung tragen müssten. (Rechtssache C-376/98)

Der Streit um das Tabakwerbeverbot

Das 1998 für die Länder der Europäischen Union beschlossene Tabakwerbeverbot war von Anfang an umstritten. Acht Jahre lang wurde es im EU-Ministerrat beraten, bevor es als Kompromiss von einer Mehrheit der EU-Gesundheitsminister und dem Europaparlament akzeptiert wurde. Abstriche musste vor allem die EU- Kommission machen, die ursprünglich unter Hinweis auf jährlich eine halbe Million durch Tabakkonsum verursachte Todesfälle in der Gemeinschaft rigorosere Verbotsbestimmungen durchzusetzen versucht hatte. Der in einem schwierigen Balanceakt zwischen den Sonderinteressen verschiedener Länder und Gruppen gefundene Kompromiss wurde am Ende allein nur noch von Deutschland und Österreich abgelehnt.

Während der zähen Verhandlungen - zehn Mal hatten die Minister keine Einigung erzielen können - war der ursprüngliche Widerstand beispielsweise der Briten und der Griechen erst nach Zugeständnissen aufgegeben worden. Den Briten, die anfangs eine zeitlich unbegrenzte Ausnahme vom Tabakwerbeverbot bei Formel-1-Rennen gefordert hatten, wurden verlängerte Übergangsfristen eingeräumt. Die Formel 1, die jedes Jahr von der Tabakindustrie mit einer Milliarde Mark unterstützt wird, hatte mit einer Verlegung der Veranstaltungen von Europa nach Asien gedroht. Griechenland wurde gewonnen, indem Werbung auch an den landesüblichen Kiosken genehmigt wurde. Ursprünglich sollte es nur eine Ausnahme für Werbung im Inneren geschlossener Tabakläden geben.

Die deutsche Bundesregierung brachte für ihrer Ablehnung grundsätzlichere Überlegungen vor. In der noch von der alten CDU/CSU/FDP-Regierung eingebrachten und von der rot-grünen Koalition aufrecht erhaltenen Klage vor dem Europäischen Gerichtshof vertrat sie unter anderem die Auffassung, dass die EU mit dem Werbeverbot ihre Kompetenz überschritten und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verletzt hat. Für die Gesundheitspolitik, so meinte seinerzeit Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer (CSU), seien die einzelnen Mitgliedsländer zuständig.

Auf erheblichen Widerstand war das Verbot bei Tabakindustrie und Wirtschaft gestoßen. Beide wiesen auf die wirtschaftliche und finanzielle Bedeutung der Werbung und des Sponsoring hin.

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