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16.03.2000 Guten Appetit? Gentechnisch veränderte Lebensmittel oft schlecht gekennzeichnet und britisches Rindfleisch wieder auf deutsche TischePotsdam/Berlin (MEDI-Report) - Hat der Verbraucher überhaupt eine Chance, Ursprung und Qualität eines Nahrungsmittels verlässlich zu erkennen? Verbraucherschützer und Wissenschaftler kritisieren, dies werde zunehmend schwieriger.
Gentechnisch veränderte Lebensmittel oft schlecht gekennzeichnet
In deutschen Supermärkten sind rund 30.000 nicht gekennzeichnete gentechnisch veränderte Lebensmittel erhältlich. Das sagte der Präsident der Arbeitsgemeinschaft Verbraucherverbände, Heiko Steffens, in einem dpa-Gespräch. "Gerade in vielen Fertiggerichten ist gentechnisch verändertes Soja-, Mais- oder Rapsöl enthalten. 50 Prozent der gegenwärtig weltweit gehandelten Sojabohnen sind gentechnisch verändert."
Steffens forderte, die Kennzeichnungsvorschriften für gentechnisch veränderte Lebensmittel zu verschärfen. "Die 1998 von der Europäischen Union (EU) verabschiedete Verordnung zur Kennzeichnung dieser Produkte reicht bei weitem nicht aus." Außerdem sei wichtig, dass die Verbraucher auch in Zukunft selbst entscheiden können, ob sie gentechnisch veränderte oder unveränderte Lebensmittel einkaufen.
"Es muss mehr in die Forschung investiert werden, um die Langzeitwirkung gentechnisch veränderter Lebensmittel auf den Menschen von Anfang an zu dokumentieren", forderte Steffens. Zum Beispiel sei längst noch nicht klar, inwieweit die Ernährung mit veränderten Lebensmitteln Allergien beeinflusst oder die Widerstandsfähigkeit gegen Antibiotika beim Menschen fördert.
Ebenfalls unsicher sind Steffens zufolge die Auswirkungen gentechnisch veränderten Saatgutes auf die Umwelt. Wenn Getreide gegen Unkrautvernichtungsmittel widerstandsfähiger gemacht wird, ist ein Boomerang-Effekt möglich. "Indem die Pollen der Nutzpflanzen sich mit artverwandten Pflanzen kreuzen, können so genannte Superunkräuter entstehen", sagte Steffens. "Die Dosis der Pflanzenbekämpfungsmittel muss dann ständig erhöht werden."
Bundesratsmehrheit will Boykott von britischem Rindfleisch beenden
Vor diesem Hintergrund allgemein unzulänglicher Kennzeichnung von Lebensmitteln, wirkt es makaber, dass der Bundesrat an diesem Freitag wahrscheinlich ein Ende des Importstopps für britisches Rindfleisch beschließen wird. Eine entsprechende Verordnung, die am Mittwoch von der Bundesregierung verabschiedet wurde und eine Kennzeichnung von britischem Rindfleisch auf nationaler Ebene vorsieht, dürfte die Stimmenmehrheit der Länder erhalten. Von den SPD-geführten Bundesländern hat Nordrhein-Westfalen allerdings angekündigt, gegen eine Aufhebung des Importstopps zu stimmen. NRW liegt damit auf der Linie der Unions-Länder Hessen, Baden-Württemberg, Bayern und Saarland. Umgekehrt will sich das CDU-regierte Sachsen verhalten. Bremen - mit einer SPD/CDU- Koalitionsregierung - sieht noch Abstimmungsbedarf.
Nachdem Sachsen "umgefallen" sei und nun ebenfalls zustimmen wolle, werde es am Freitag mindestens 36 Ja-Stimmen geben - eine über der erforderlichen Mehrheit, berichtete der bayerische Bundesratsminister Reinhold Bocklet (CSU) am Mittwoch in Berlin. Zur Begründung sei von Sachsen erklärt worden, Großbritannien habe alle Bedingungen erfüllt, die von der EU im Zusammenhang mit der Rinderseuche BSE gesetzt worden seien. Bocklet nannte dies unverständlich. Die von der EU verfügte Aufhebung des Importverbotes sei angesichts von mehr als 2.600 Fällen von BSE im Jahr 1999 in Großbritannien verfrüht und nicht zu verantworten.
Nach der Verordnung der Bundesregierung muss britisches Rindfleisch, auch wenn es über Drittländer eingeführt wird, mit einer XEL-Zulassungsnummer gekennzeichnet sein. Die Herkunft muss auch bei verarbeiteten Erzeugnissen wie etwa Wurst auf Schildern oder auf Speisekarten kenntlich gemacht werden. Gesundheitsministerin Andrea Fischer (Grüne) betonte, damit werde für die notwendige Transparenz gesorgt. Die Kennzeichnung ermögliche es dem Verbraucher, selbst zu entscheiden, ob er britisches Rindfleisch essen möchte.
Ein Sprecher des Ministeriums wies Vorwürfe von Bocklet und der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher zurück, die nationale Kennzeichnung von britischem Rindfleisch reiche nicht aus, weil sie leicht zu umgehen sei, etwa durch Importe über Drittländer. Um die Verbraucher wirksam zu schützen, sei eine EU-weite Kennzeichnung notwendig. Der Sprecher betonte, die Verordnung sehe eine lückenlose Kennzeichnung auch für Produkte vor, die aus oder über Drittländer eingeführt werden.
Die EU hatte im März 1996 wegen der Rinderseuche das Importverbot für britisches Rindfleisch verhängt, es im August 1999 aber wieder aufgehoben. Nur Frankreich und Deutschland folgten diesem Beschluss bislang nicht, ihnen drohen hohe Geldstrafen. Wie Bocklet berichtete, habe die Bundesregierung juristisch prüfen lassen, ob die Bundesländer, die gegen die Aufhebung des Importstopps stimmen, für den Schaden haftbar gemacht werden können. Niedersachsen habe sich dazu bereit erklärt, am Freitag im Bundesrat zu beantragen, bei der Abstimmung die Länder einzeln aufzurufen. Bocklet wertete die Aktion "als Versuch, uns einzuschüchtern". Denn für Schadenersatzansprüche gebe es keine Grundlage. Der Bundesrat sei keine Konferenz der Länder, sondern ein Organ des Bundes. |